Whitepaper DSGVO Folgenabschätzung und Risikomanagement

in Zusammenarbeit mit IT-Jurist Frank Trautwein


Mit dem Inkrafttreten der DSGVO sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, die Risiken bestimmter Datenverarbeitungsvorgänge selbst zu bewerten.

Konkret wird in bestimmten Fällen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) notwendig. Darin wird das betroffene Verfahren beschrieben und eine Bewertung des Risikos durchgeführt. Zudem ist der Umgang mit dem identifizierten Risiko zu dokumentieren.

Wie in vielen Aspekten der DSGVO so gibt es auch bezüglich der DSFA noch einige Unklarheiten. Beispielsweise ist seitens vieler Behörden noch nicht geklärt, welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge einer Datenschutzfolgenabschätzung bedürfen. Einige Verfahren wie das Tracking biometrischer Daten oder das Scoring anhand persönlicher Merkmale (Kaufkraft) werden jedoch in jedem Fall betroffen sein und sollten spätestens jetzt hinsichtlich ihrer Risiken analysiert werden.

Unser Tipp: Folgen abschätzen, nicht Folgen abwarten

Die Durchführung einer DSFA gibt wenige Rätsel auf. Mit einfachen Werkzeugen und Vorgaben, die wir Ihnen in unserem Whitepaper vorstellen, sind Datenschutz-Folgenabschätzungen mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.

Im Rahmen unserer Vorbereitungen zur DSGVO haben wir uns mit verschiedenen IT-Rechtsexperten auseinandergesetzt und mehrere Whitepaper, Webinare sowie weitere Inhalte erarbeitet. Diese Informationen stellen wir unseren Abonnenten kostenfrei zur Verfügung. Bitte klicken Sie auf „Download anfordern“, um Ihren Zugang freizuschalten.